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Besondere Geschäftsbedingungen der General Logistics Systems Austria GmbH

- nachstehend "GLS Austria" -

1.    Geltung

1.1   
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) gelten für alle Tätigkeiten von GLS Austria, insbesondere für die Abfertigung, die Behandlung, den Umschlag, die Lagerung sowie jede Besorgung der Versendung von Paketen und Versandstücken von Express-Sendungen innerhalb Österreichs und international, gleichgültig ob GLS Austria die Leistungen selbst erbringt oder von Dritten durchführen lässt. Für den Fall, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen z.B. des UGB, der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road, Geneva, May 1956 and Protocol of 5th July 1978, Geneva) oder des Montrealer Übereinkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung etwas anderes bestimmen, gehen diese Bestimmungen den BGB vor. Soweit diese BGB keine Regelungen treffen, gelten die Vorschriften des UGB sowie die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) unter Aufhebung der Abschnitte X u. XI und §§ 7, 35 und 54.

1.2   
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass GLS Austria ausschließlich aufgrund dieser BGB arbeitet. Die Unterbreitung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (sei es durch separate Übermittlung oder Aufdruck auf Schreiben des Auftraggebers) setzt die BGB von GLS Austria nicht außer Kraft.

1.3   
Allfällige Erklärungen oder Zusicherungen des Frachtführers oder dessen Dienstnehmer bzw. Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Versender, Empfänger oder Auftraggeber verpflichten GLS Austria nicht, soweit sie über diese BGB hinausgehen oder diesen widersprechen.

 

Bitte klicken Sie hier, um die vollständigen Besonderen Geschäftsbedingungen von GLS Austria zu sehen (PDF-Datei).

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