Exportleitlinie für Ihren internationalen Paketversand mit GLS
Mit unserer Exportleitlinie erhalten Sie wichtige Informationen, die Ihren internationalen Paketversand erleichtern. Sehen Sie selbst, wie einfach es ist, Ihre Pakete ins Ausland zu versenden!
Exportleitlinie für Ihren internationalen Paketversand
Mit uns realisieren Sie Paketversand in alle wichtigen Wirtschaftszentren und Märkte in Europa. Je nach Destination erreicht Ihr Paket in 2 bis 4 Tagen Regellaufzeit sein Ziel. Beim internationalen Paketversand genießen Sie natürlich dieselbe Zuverlässigkeit, die Sie von unseren nationalen Dienstleistungen kennen. Dabei sind Standards wie die durchgängige Sendungsverfolgung über Internet oder Telefon sichergestellt. Bitte lesen Sie unsere Exportleitlinie aufmerksam.
Versanddokumente
Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausnahmen sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern und Malta. Weiters benötigten Sie für diverse nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet gehörende Gebiete (z.B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den internationalen Paketversand in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen finden Sie unserer Export-Checkliste für den internationen Paketversand.
Vom Transport ausgeschlossen
Die vom Transport durch GLS Austria ausgeschlossenen Güter entnehmen Sie bitte unseren Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB).
Lieferkonditionen für den internationalen Paketversand
- Frankatur 10 DDP:
Frei Haus, verzollt, versteuert. Alle Kosten werden von Versender getragen. Dem Empfänger der Ware entstehen keine Kosten. - Frankatur 20 DAP:
Frei Haus, unverzollt, unversteuert. Der Versender bezahlt lediglich Fracht und Ausfuhr. Der Empfänger trägt alle anderen Kosten. - Frankatur 30 DDP, VAT unpaid:
Frei Haus, verzollt, unversteuert. Der Versender bezahlt die Fracht, die Ausfuhr, die Einfuhr und den Zoll. Die Einfuhr-Umsatzsteuer wird vom Empfänger getragen. - Frankatur 40 DAP, cleared:
Frei Haus, verzollt, ohne Zoll, ohne Steuern. Der Versender bezahlt Fracht, Ausfuhr und Einfuhr. Der Empfänger bezahlt Zoll und Einfuhr-Umsatzsteuer. - Frankatur 50 DDP low value:
Frei Haus, verzollt, Freischreibung. Der Versender bezahlt Fracht, Ausfuhr und Einfuhr, der Zoll und die EUSt. entfallen. Diese Lieferkondition ist nur für Sendungen mit geringem Warenwert oder Dokumentenversand geeignet. Bitte beachten Sie die länderspezifischen Wertgrenzen.
Internationaler Paketversand in EFTA-Staaten und Drittländer - Exportdokumente
Handelsrechnung
Für den internationalen Paketversand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung auf Geschäftspapier benötigt. Die folgenden Informationen sind dabei auf der Handelsrechnung erforderlich:
- Name und Anschrift des Versenders
- EORI-Nummer des Versenders
- Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
- Lieferadresse, falls diese von der Rechnungadresse abweicht
- Rechnungsdatum, -nummer und –ort
- Genaue Bezeichnung und Anzahl der Waren
- Warenwert je Position und Gesamtwert (unter Angabe der Währung)
- Lieferkondition / Frankatur
- GLS Paketnummer(n)
- Gewicht (brutto/netto)
- Präferenznachweis / Ursprungsland
- Firmenstempel und Unterschrift
Proforma-Rechnung
Eine Proforma-Rechnung kann für Waren erstellt werden, die keinen Handelswert haben, wie zum Beispiel Güter, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, Muster- oder Geschenksendungen. Alle Informationen, die in der Handelsrechnung enthalten sind, werden auch auf der Proforma-Rechnung für den internationalen Paketversand benötigt. Zusätzlich muss eine Wertangabe gemacht werden und der Grund für die Lieferung ersichtlich sein, z.B. „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“.
Ausfuhranmeldung
Für den internationalen Paketversand in EFTA-Staaten und Drittländer ist eine Ausfuhranmeldung nötig. Seit der Einführung von „e-zoll.at“ in Österreich muss jede einzelne internationale Warensendung elektronisch angemeldet werden. Diese Dienstleistung führen wir gerne für Sie durch, sofern Sie Ihre Waren nicht selbst verzollen.
Präferenznachweis
Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Präferenznachweis erbracht werden. Damit wird der Ursprung einer Ware aus der EU oder einem EFTA-Staat bescheinigt. Liegt ein solcher Nachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder günstigere Zollsätze (Drittländer) für den internationalen Paketversand erhoben.
Ursprungserklärung (UE)
Im Regelfall genügt bis zu einem Warenwert von € 6.000,- eine Ursprungserklärung (UE), die in der Handelsrechnung angegeben sein sollte. Der verbindliche Text (stets in englischer Sprache!!) lautet: "The exporter of the products covered by this document (customs authorization no: .....) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ....... preferential origin." Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.
EUR Warenverkehrsbescheinigung
Die EUR Warenverkehrsbescheinigung ist ab einem Warenwert von € 6.000,- anzufertigen. Diese muss vom Ausführer firmenmäßig unterfertigt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Inhaber der Bewilligung als „ermächtigter Ausführer“, die weder die Wertgrenze zu beachten noch eine Unterschriftsleistung vorzunehmen haben.
A.TR Dokument
Für den Paketversand in die Türkei ist unabhängig vom Warenwert in jedem Fall ein A.TR Dokument zu verwenden


