Paket Shop Versandleitlinie
Anzuwendende Paketscheine
Barverkaufspaketschein
Der Barverkaufspaketschein dient als Adress-Etikett und als Quittung.
Es ist wichtig, dass der Paketschein gut lesbar in Groß- und Druckbuchstaben beschriftet ist.
Wichtige Informationen auf dem Paketschein:
- Exakte Empfänger-Daten (Name und vollständige Anschrift)
- Telefonnummer des Empfängers, um gegebenenfalls Kontakt aufnehmen zu können (z.B. bei Ablieferhindernissen)
- Absenderadresse inkl. Telefonnummer
- Kurzbeschreibung der Inhalte
- Gewicht und Versanddatum
Wichtige Informationen auf der Rechnung/Quittung:
- Der anhand des Maßbandes ermittelte Rechnungsbetrag
- Unterschrift des Versenders und des Paketshop-Betreibers

Mini-Etikett
Zusätzlich ist ein Mini-Etikett zu verwenden, damit eine eindeutige Zuordnung durch den Barcode (Paketnummer) sichergestellt ist.
Verwendung der beiden Mini-Kontrollstreifen
Die beiden am Rand des Mini-Etiketts befindlichen kleinen Abreiß-Etiketten werden wie folgt verwendet:
- Ein Etikett wird auf auf die Quittung des Kunden geklebt
- Ein Etikett wird auf den Durchschlag des Paket Shop-Betreibers geklebt
Diese Vorgehensweise ist notwendig, um eine durchgängige Sendungsverfolgung zu gewährleisten, und im Fall von Nachfragen den Kunden zu unterstützen. 
Größenklassen-Aufkleber
Abhängig von der Größe des Paketes (XS-XL), muss der unten abgebildete Größenklassen-Aufkleber auf dem Paket angebracht werden. 
Maße und Gewicht
Gurtmaß
Das maximal zulässige Gurtmaß beträgt
3 Meter.
Es errechnet sich aus
2 x Höhe + 2 x Breite + 1 x längste Seite.
Dabei gilt:
- Max. Höhe =0,60 m
- Max. Breite =0,80 m
- Max. Länge =2,00 m

Gewichtsgrenze
- max. Gewicht = 31,5 kg
Vom Transport ausgeschlossen
Es gelten die Beförderungsausschlüsse gemäß den Besonderen Geschäftsbedingungen für Paket Shop Kunden der GLS Austria, zum Beispiel für:
- unzureichend bzw. nicht beanspruchungsgerecht verpackte Güter (Innen- und Außenverpackung), z.B. Computer oder Laptops
- Pakete, deren Wert 550,- Euro übersteigt oder durch deren Verlust/Beschädigung hohe Folgekosten entstehen können (z.B. Datenträger)
- Besonders wertvolle Unikate oder Güter (zB Geld, Edelmetalle und Edelsteine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunstgegenstände, Antiquitäten)
- Schusswaffen und Waffenteile i. S. d. § 1ff Waffengesetz
- verderbliche Güter
- sterbliche Überreste und lebende Tiere
- temperaturgeführte Güter
- Güter, die in irgend einer Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (z. B. weil sie besonders zerbrechlich sind oder nur aufrecht oder auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können)
- Telefonwertkarten und Pre-Paid-Karten für Mobiltelefone
- Gefahrgut aller Art (Chemikalien etc.)
- Koffer oder Flaschen
- Keine Sendungen mit einem der folgenden Ziele werden angenommen:alle Zollrelationen, Andorra,Ceuta, Gibraltar, Melilla,Griechenland, Malta, Livigno, Vatikan, San Marino, Monaco,Büsingen am Hochrhein und alle europäischen Inseln (ausgenommendeutsche Inseln, Großbritannien und Irland)
Eine Postleitzahlen-Liste aller ausgeschlossenen Relationen innerhalb der Europäischen Union finden Sie im Downloadbereich rechts.
Von der Beförderung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen:
- Zigaretten, Spirituosen
- persönliche Effekten
- Carnet-ATA-Waren
Weitere spezielle Güter, die vom Transport durch GLS Austria ausgeschlossen sind, finden Sie in der Download-Version dieser Paket Shop Versandleitlinie und in den Besonderen Geschäftsbedingungen der GLS Austria.
Werden GLS Austria Pakete übergeben, die aus Gewichts- oder anderen Gründen nicht zugestellt werden können (Gewichtsgrenze 31,5kg), so werden diese Pakete in den Paketshop retourniert. Die bereits bezahlten Versandkosten werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Nur verpackte und genau adressierte sowie mit den nötigen Paketscheinen versehene Ware kann zur Auslieferung übernommen werden. Bitte klicken Sie hier für weiterführende Hinweise zur richtigen Verpackung.

