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Exportleitlinie

Mit GLS nach ganz Europa

Internationaler Paketversand

Paketversand in alle wichtigen Wirtschaftszentren und Märkte in Europa, je nach Ziel innerhalb von 2 bis 4 Tagen Regellaufzeit – mit der Zuverlässigkeit, die Sie von unseren nationalen Services gewohnt sind. Standards wie lückenlose Sendungsverfolgung über Internet oder Telefon sind für den Transport Ihrer internationalen Sendungen sichergestellt.

Versanddokumente
Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausgenommen davon sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern und Malta. Weiters benötigen Sie für diverse EU-Zollausschlussgebiete (z. B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den Export in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserer Export-Checkliste. Ihr GLS-Depot in Ihrer Nähe steht Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung – oder Sie senden uns einfach eine E-Mail.

Vom Transport ausgeschlossen
Alle vom Transport ausgeschlossenen Güter entnehmen Sie bitte den Besonderen Geschäftsbedingungen der GLS Austria.

Lieferkonditionen

  • Frankatur 10 DDP:
    Frei Haus, verzollt, versteuert – Alle Kosten werden vom Versender getragen. Dem Empfänger der Ware entstehen keine Kosten.
  • Frankatur 20 DAP:
    Frei Haus, unverzollt, unversteuert – Der Versender bezahlt lediglich Fracht und Ausfuhr. Der Empfänger trägt alle anderen Kosten.
  • Frankatur 30 DDP, VAT unpaid:
    Frei Haus, verzollt, unversteuert - Der Versender bezahlt die Fracht, die Ausfuhr, die Einfuhr und den Zoll. Die Einfuhr-Umsatzsteuer wird vom Empfänger getragen.
  • Frankatur 40 DAP, cleared:
    Frei Haus, verzollt, ohne Zoll, ohne Steuern - Der Versender bezahlt Fracht, Ausfuhr und Einfuhr. Der Empfänger bezahlt Zoll und Einfuhr-Umsatzsteuer.
  • Frankatur 50 DDP, low value:
    Frei Haus, verzollt, Freischreibung – Der Versender bezahlt Fracht, Ausfuhr und Einfuhr, der Zoll und die Einfuhr-Umsatzsteuer entfallen. Diese Lieferkondition ist für Sendungen mit geringem Warenwert oder Dokumentenversand geeignet (bitte beachten Sie die länderspezifischen Wertgrenzen).

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Paketversand in EFTA-Staaten und Drittländer

Handelsrechnung
Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung benötigt. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen folgende Angaben darin enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Versenders
  • Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
  • Lieferadresse, falls diese von der Rechnungadresse abweicht
  • Rechnungsdatum, -nummer und –ort
  • Genaue Bezeichnung und Anzahl der Waren
  • Warenwert je Position mit Währungsangabe (Stückpreis und Gesamtpreis)
  • Lieferkondition/Frankatur
  • GLS Paketnummer(n)
  • Gewicht (brutto/netto)
  • Präferenznachweis/Ursprungsland
  • Firmenstempel und Unterschrift


Diese Angaben sind auch bei Muster- und Geschenksendungen und Lieferungen ohne Wert (Freischreibung) nötig. Zusätzlich muss der Grund für diese Lieferung ersichtlich sein, z. B. mit dem Vermerk „Muster und/oder Geschenksendung, Wert nur für Zollzwecke“.

Ausfuhranmeldung
Beim Paketversand in EFTA-Staaten und Drittländer ist eine Ausfuhranmeldung nötig. Seit der Einführung von „e-zoll.at“ in Österreich muss jede einzelne Warensendung elektronisch angemeldet werden. Diese Dienstleistung führen wir gerne für Sie durch, sofern Sie Ihre Waren nicht selbst verzollen.

Präferenznachweis
Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Präferenznachweis angefertigt werden. Damit wird der Ursprung einer Ware aus der EU oder einem EFTA-Staat bescheinigt. Liegt ein solcher Nachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder günstigere Zollsätze (Drittländer) erhoben.

Ursprungserklärung (UE)
Im Regelfall genügt bis zu einem Warenwert von € 6.000,00 eine Ursprungserklärung (UE), die in der Handelsrechnung angegeben sein sollte.

Der verbindliche Text (stets in englischer Sprache!) lautet:
"The exporter of the products covered by this document (customs authorization no: .....) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ....... preferential origin."

Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.

EUR Warenverkehrsbescheinigung
Bei einem Warenwert von über € 6.000,00 ist eine EUR Warenverkehrsbescheinigung anzufertigen. Diese muss vom Ausführer firmenmäßig unterfertigt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Inhaber der Bewilligung als „ermächtigter Ausführer“, die weder die Wertgrenze zu beachten, noch eine Unterschriftsleistung vorzunehmen haben.

A.TR Dokument
Für den Versand in die Türkei ist unabhängig vom Warenwert in jedem Fall ein A.TR. Dokument zu verwenden.

Unser Angebot für Sie

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