Versandleitlinie
Paketscheine
Beschriftung des Maxi-Etiketts
Die Beschriftung des Maxi-Etiketts muss gut leserlich in Groß- bzw. Druckbuchstaben oder maschinell erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Kunden mit Zugangsberechtigung für den Bereich Your GLS Paketaufkleber auch online ausdrucken können.
Wichtige Informationen auf dem Maxi-Etikett:
- Exakte Empfängerdaten (Name und vollständige Anschrift, keine Postfachadressen)
- Telefonnummer des Empfängers, um im Fall von Ablieferhindernissen Kontakt aufnehmen zu können
- Absenderadresse inkl. Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Inhaltes
- Gewicht der Sendung
- Versanddatum

Mini-Etikett
Verwenden Sie für ihren Versand eigene Adressetiketten oder Lieferscheintaschen, ist zusätzlich ein GLS Mini-Etikett auf dem Paket anzubringen. Dadurch ist die eindeutige Zuordnung durch den Barcode sichergestellt.
Maße & Gewicht
Abmessungen
Das maximal zulässige Gurtmaß beträgt 3 Meter.
Es errechnet sich aus:
2 x Höhe + 2 x Breite + 1 x längste Seite
Dabei gilt
Max. Höhe = 60 cm
Max. Breite = 80 cm
Max. Länge = 200 cm
Für unsere Produkte:
Business-Small Parcel
Euro Business-Small Parcel
gilt eine maximale Länge von 40 cm. Das Paket muss durch den GLS-Small Parcel-Bügel passen.
Gewichtsgrenzen
Bitte beachten Sie die folgenden Gewichtsgrenzen beim Versand mit GLS:
- Business-Small Parcel:
max. 2 kg - Euro Business-Small Parcel:
max. 2 kg - Business-Parcel:
max. 31,5 kg - Euro Business-Parcel:
max. 50 kg - Express-Parcel:
max. 50 kg pro Versandstück
Vom Transport ausgeschlossen
- unzureichend bzw. nicht beanspruchungsgerecht verpackte Güter (Innen- und Außenverpackung)
- Pakete mit einem Warenwert von über 3.500,- €
- Express-Sendungen mit einem Gesamtwarenwert von mehr als € 3.500,- pro Sendung
- Pakete und Express-Sendungen, die den Maß- und Gewichtsbestimmungen je Produkt nicht entsprechen
- besonders wertvolle Güter (z. B. Edelmetalle, Geld, Wertpapiere, Kunstgegenstände)
- Schusswaffen und Munition gemäß den entsprechenden Gesetzen
- verderbliche Güter
- sterbliche Überreste und lebende Tiere
- temperaturgeführte Güter
- Güter, die in irgend einer Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen, (z. B. weil sie besonders zerbrechlich sind oder nur aufrecht oder auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können)
- Urkunden und Dokumente sowie geldwerte Urkunden und Dokumente (z. B. Reisepass, Sparbücher, Gutscheine)
- Pakete und Express-Sendungen mit der Frankatur "unfrei"
- Pakete bzw. Express-Sendungen, deren Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt
- Telefonwertkarten und Pre-Paid-Karten für Mobiltelefone
- Gefahrgut aller Art (Chemikalien etc.)
- kennzeichnungspflichtige Pakete oder Express-Sendungen, die nicht richtig bzw. ausreichend gekennzeichnet sind
Von der Beförderung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen:
- Zigaretten, Spirituosen
- persönliche Effekten
- Carnet-ATA-Waren
Von der Beförderung als Express-Sendung sind zusätzlich ausgeschlossen:
- Arzneimittel
Bitte beachten Sie: Im Expressversand können Dokumente transportiert werden (entgegen dem generellen Beförderungsausschluss von Dokumenten gemäß unseren Besonderen Geschäftsbedingungen).
Nur sorgfältig verpackte und adressierte, mit Paketschein versehene Pakete können zur Auslieferung übernommen werden. Bitte klicken Sie hier für detaillierte Informationen über die richtige Verpackung Ihrer Pakete.
